Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der ASEL AG

1. Januar 2021

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der ASEL AG gelten unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Preise

Grundsätzlich finden die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß der ASEL AG Anwendung. Alle Preise sind Nettopreise (exkl. 7.7 % MwSt.) ab Werk ausschließlich Verpackung, die billigst berechnet und bei Bedarf zurückgenommen wird.

3. Zahlungsbedingungen

Mindestbestellung ist Fr. 20.- Warenwert zuzüglich Porto + Verpackung. Rechnungsbeträge über Fr. 20.- netto sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug von Skonto zahlbar.Sofern die ASEL AG mahnt, trägt der Auftraggeber die Mahnkosten. Bei Zahlungsverzug ist die ASEL AG berechtigt, eine Liefersperre auszusprechen oder Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.Bei größerem Auftragsvolumen ist die ASEL AG berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50% zu fordern. Die restlichen 50% werden bei Lieferung fällig und bei diesem Rechnungsbetrag werden 3% Skonto gewährt. Anstelle der Vorauszahlung kann der Auftraggeber eine selbstschuldnerische Bürgschaft seiner Hausbank beibringen, mit dem sich der Bürge verpflichtet, auf erstes Anfordern unter Verzicht auf ein Einreden der Vorausklage, der Aufrechnung und Anfechtung zu leisten.

4. Rabatte

Bei größeren Bestellmengen können auftragsbezogene Nettopreise vereinbart werden. Rabatte werden nur gemäß vertraglicher Vereinbarung gewährt.

5. Lieferfrist

Alle in Standardlieferprogramm angebotenen Artikel werden in der Regel innerhalb von 72 Stunden ab Lager Reinach geliefert, sofern die Bestellung bis 12:00 Uhr bei der ASEL AG vorliegt. Für nicht zum Standardlieferprogramm gehörende Artikel sind die Lieferzeiten schriftlich mit der ASEL AG zu vereinbaren. Die ASEL AG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden dürfen.

6. Verträge / Aufträge

Bei kleineren Bestellungen kommt der Vertrag stillschweigend mit Zugang der Bestellung bei der ASEL AG zustande. Größere Bestellungen werden von der ASEL AG grundsätzlich schriftlich bestätigt. Die ASEL räumt dem Auftraggeber das Recht ein, innerhalb von 24 Stunden ab Zugang der Auftragsbestätigung vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt nach Ablauf dieser Frist ist nur gegen Zahlung folgenden Schadenersatzes zulässig: bis 1 Woche 20%, bis 2 Wochen 40%, bis 3 Wochen 60% des Nettoauftragswertes.

7. Versand, Gefahrenübergang, Erfüllungsort

Der Versand der Ware erfolgt per DHL, Post oder eine andere Transportfirma stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Post bzw. den Transportführer auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Entgegennahme der Ware durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten. Erfüllungsort ist der Sitz der ASEL AG.

8. Gewährleistung

Falschlieferungen, offensichtliche Mängel oder Mengenunterschiede hat der Auftraggeber innerhalb von drei Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Auftraggeber sofort nach Ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein halbes Jahr, wenn die Ware gewerblich genutzt wird; sie beträgt ein Jahr, wenn die Ware durch einen Verbraucher genutzt wird. Der Auftraggeber hat einem Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Ware, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorhanden war. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- oder Montagearbeiten, fehlerhafter Inbetriebsetzung oder Bedienung, nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung oder aufgrund von Änderungen an der Ware entstanden ist. Bei ersatzweiser Lieferung einer mangelfreien Ware hat der Auftraggeber der mangelhaften Ware an die ASEL AG zurückzugeben. Die Nacherfüllung löst keinen neuen Beginn der Gewährleistung aus. Wegen Mängeln darf der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung fordern, wenn die ASEL AG ihrer Pflicht der Nacherfüllung nicht nachgekommen ist und eine vom Auftraggeber schriftlich gesetzte und angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist. Mängelansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber der ASEL AG keine Gelegenheit und ausreichende Zeit gibt, sich von den Mängeln zu überzeugen und Nacherfüllung leisten. Der Ersatz von Mangelfolgenschäden bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit es gesetzlich zugelassen ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Die ASEL AG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis dahin pfleglich zu behandeln.

10. Gerichtsstand

Der Auftraggeber anerkennt als Gerichtsstand Arlesheim.

2021-2022